Die Entscheidung unterstreicht eine flexiblere Handhabung der Eigenbedarfskündigung, besonders in Fällen einer Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Die gerichtliche Prüfung der Begründung des Vermieters wird voraussichtlich weniger streng ausfallen, solange eine solche Mischnutzung erfolgt. Dies soll Vermietern erleichtern, ihre beruflichen und privaten Lebensbereiche effektiver zu verbinden.
Das Urteil könnte Auswirkungen auf das Mietrecht in Deutschland haben. Es signalisiert eine potenzielle Zunahme von Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter, die die Räumlichkeiten für berufliche Zwecke beanspruchen. Für Mieter bedeutet dies eine erhöhte Unsicherheit, insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen solche Kündigungen weitreichende Folgen haben können.
Quelle: BGH, AZ: VIII ZR 286/22
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